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Dezember 17th, 2009

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Nach dem Selbstverständnis der Jurisprudenz ist der Richter nicht mehr als der Mund des Gesetzes, welcher nur die Worte ausspricht, die im Gesetz­buch festgehalten sind. Was Recht und was rechtens ist, ist indes an das Me­dium der Sprache gebunden. Die Vorstellung, Recht lasse sich dem Gesetz­buch entnehmen, führt in die Irre, denn die Auslegung der Gesetze bedarf einer Vielzahl von Akzentuierungen, Verknüpfungen und Verschiebungen nicht nur eines, sondern vieler Texte. Das Gesetz ist kein in Stein gehau­enes, in sich ruhendes Werk, sondern ein Hypertext, dessen Sinn sich erst im Verfahren erschließt. Beide Parteien haben das Gesetz verstanden – nur in gegensätzlicher Weise. Ständig schaffen sie neue Texte, welche Legitimität und Autorität der Rechtsprechung stützen oder in Frage stellen können; stän­dig liegen die Lesarten des Rechts im Verfahren miteinander im Wettstreit, werden fortgeschrieben und gestärkt oder heruntergespielt und geschwächt. Eine Sicht auf das Verfahren, welche diese andauernden Umschreibungen des Rechts vernachlässigt, verschleiert die Komplexität der Mechanismen der Rechtsprechung, für deren genauere Beschreibung ein medienreflexives Rechtsverständnis erforderlich ist. Erst eine Medientheorie des Rechts kann zeigen, dass die Formen und Inhalte des Rechts konstitutiv mit den Medien der Rechtskommunikation verknüpft sind.

Dr. Kent D. Lerch studierte Rechtswissenschaft, Geschichte und Philoso­phie in Frankfurt am Main und Cambridge. 2001 bis 2005 war er Koor­dinator der interdisziplinären Arbeitsgruppe „Sprache des Rechts. Vermit­teln, Verstehen, Verwechseln“ an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und Herausgeber der Schriftenreihe „Die Sprache des Rechts“, 2006 bis 2008 wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte, Chefredakteur von „Rechtsgeschichte“ und Lehrbeauftragter für englisches Recht am Fachbereich Rechtswissen­schaft der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Derzeit ist er Fellow am Zentrum für interdisziplinäre Forschung in Bielefeld und Mitglied der ZiF-Kooperationsgruppe „Der Fall als Fokus professionellen Handelns“.

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